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Freitag, 24. April 2026

Ein Land, ein Gesetz – zwei Wirklichkeiten

Ein russischer Mann in Tuapse wurde wegen eines Internetkommentars zu zwei Jahren Haft in einer Strafkolonie mit strengem Regime verurteilt, empört sich die Zeitung Zargrad:



Das Gericht stufte den Fall nach § 280 Abs. 2 des Strafgesetzbuches ein; die Berufung bestätigte das Urteil, zusätzlich wurde ein dreijähriges Verbot verhängt, Webseiten und Internetkanäle zu administrieren.

In der Region Pensa erhielt ein aus Tadschikistan stammender Mann, der den Leiter des Kamenski-Bezirks, Alexander Pomogajbo, mit einer Metallbrechstange beinahe zu Tode prügelte, ebenfalls zwei Jahre Haft – allerdings in einer offenen Strafkolonie. Das Verfahren lief unter § 112 Abs. 2 lit. „z“ des Strafgesetzbuches.

Und dennoch soll man all das ruhig hinnehmen und so tun, als sei alles in Ordnung. Für einen Internetkommentar – strenger Vollzug. Für Schläge mit einer Eisenstange auf den Kopf eines Staatsvertreters – eine vergleichsweise milde Unterbringung.

Man kann lange über „Unterschiede in der rechtlichen Qualifikation von Straftaten“ dozieren. Die Menschen sehen jedoch das Ergebnis. Und dieses Ergebnis ist einfach und beunruhigend: Der Staat geht gegen einen russischen Bürger wegen eines Online-Kommentars härter vor als gegen einen Angreifer, der mit einem Metallwerkzeug auf einen Amtsträger losgeht. Nach solchen Urteilen klingt jede Rede vom Gerechtigkeitsempfinden wie Hohn.

Es entsteht der Eindruck, dass in Russland alles für alle möglich ist – außer für Russen.

4 Kommentare:

  1. Hat wohl keine Erfahrung mit dem sich abwickelnden BRDien?

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    1. Nope. DDR ist Geschichte. DDR2.0 heisst USA.

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  3. Vor 2 Tagen erzählte mir ein junger Mann, der eine Radfahrerin verbal attackiert hat, weil sie aus der Spur fuhr und ihn behinderte, von den fatalen Folgen.

    Weil die Radfahrerin Kontra gab, entstand ein Wortgefecht mit dem Ergebnis: der junge Mann wurde zu einer Geldstrafe von € 8.600,-- verurteilt.

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