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Dienstag, 13. Dezember 2022

Auslieferung mit Ausnahmen

Im Jahr 2022 lieferten ausländische Staaten 166 russische Staatsbürger, die vor der Justiz flüchtig waren, an die russischen Behörden aus, teilt die russische Generalstaatsanwaltschaft mit. In 56 Fällen wurde die Auslieferung jedoch abgelehnt:
"Die Behörden Deutschlands (17) und Österreichs (12) verweigerten die Auslieferung am häufigsten. Auch Großbritannien (3), Montenegro (4), Polen (4), Italiens(5), Zypern (3), die Tschechischen Republik (3), die Schweiz (1), Rumänien (2) und Bulgarien (2) haben nicht alle Straftäter ausgeliefert", so die Generalstaatsanwaltschaft. Die ausländischen Strafverfolgungsbehörden begründeten dies mit dem mangelnden Vertrauen, dass Russland die Rechte der ausgelieferten Personen achten würde.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Am häufigsten nicht ausgeliefert aus Ländern mit einem zweifelshaften Rechtssystem, wo Generalstaatsanwälte nur auf Weisung tätig werden, wo gegen das Grundgesetz/Verfassung ohne Konsequenzen verstoßen wird, Recht gebeugt wurde und wird... Spricht man da nicht schon von Unrechtsstaaten?

Anonym hat gesagt…

Wurde da von Russland nicht genug Bestechungsgeld geboten?

Anonym hat gesagt…

In Teuschland sind es die jeweiligen Politschranzen, die den Staatsanwälten Befehle erteilen, ob oder eben nicht ermittelt werden darf ..... 👊🏻 🤦‍♂️

Soweit zum Thema DRITTE Gewalt und Unabhängigkeit !!! der Justiz.
Das hat man schlicht seit Hitlers Zeiten still und leise beibehalten. 🤮