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Freitag, 12. November 2021

Gesetzentwürfe über QR-Codes

Der Staatsduma wurden Gesetzentwürfe über QR-Codes in Verkehrsmitteln, Nichtlebensmittelgeschäften, Restaurants, kulturellen Einrichtungen und bei öffentlichen Veranstaltungen vorgelegt. QR-Codes braucht man demnach in Apotheken, Lebensmittelgeschäften und Bedarfsartikelläden nicht vorzuzeigen.
Bis zum 1. Februar wird es zusätzlich zum QR-Code in Geschäften, Restaurants und bei öffentlichen Veranstaltungen möglich sein, einen negativen PCR-Test oder ein ärztliches Attest vorzulegen, danach nur noch ein ärztliches Attest. Das Gesetz soll bis zum 1. Juni 2022 in Kraft bleiben.

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