Das weißrussische Untersuchungskomitee hat ein Strafverfahren gegen polnische Ordnungskräfte eingeleitet, die Migranten mit Tränengas und Wasserwerfern von der Grenze vertrieben haben. Die weißrussischen Ermittler kamen zu dem Schluss, dass diese Handlungen der polnischen Grenzsoldaten als "Verbrechen gegen die Sicherheit der Menschheit" (Artikel 128 des weißrussischen Strafgesetzbuchs) zu qualifizieren sind. Die Höchststrafe nach diesem Artikel ist die Todesstrafe.
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