Das Oberhaus des weißrussischen Parlaments hat Änderungen des weißrussischen Strafgesetzbuchs gebilligt, mit denen die Gründe für die Todesstrafe erweitert werden. Jetzt können Personen zum Tode verurteilt werden für den Versuch, einen terroristischen Akt zu begehen, für den Versuch, Vertreter eines ausländischen Staates oder einer internationalen Organisation zu ermorden, "um internationale Komplikationen oder einen Krieg zu provozieren", oder für den Versuch, einen hohen Staatsbediensteten oder eine öffentliche Persönlichkeit zu ermorden.
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