Die Staatsduma verabschiedete ein Gesetz, mit dem der Mindestbetrag für kontrollpflichtige Finanztransaktionen auf 1 Mio. RUB (derzeit 600.000 RUB) und der Mindestbetrag für Immobilientransaktionen auf 5 Mio. RUB (derzeit 3 Mio. RUB) angehoben wurde.

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