Das Moskauer Stadtgericht hat den Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, sowie acht weitere Richter des IStGH in Abwesenheit schuldig gesprochen:
Das Gericht stellte fest, dass sie zwischen Februar und März 2022 russische Staatsbürger unrechtmäßig strafrechtlich verfolgt hätten. Zudem habe das Präsidium des IStGH die Richter angewiesen, ohne gesetzliche Grundlage Haftbefehle zu erlassen.
Karim Khan wurde zu insgesamt 15 Jahren Freiheitsentzug verurteilt: neun Jahre im Gefängnis, der Rest in einer Strafkolonie strengen Regimes. Die übrigen Vertreter des Gerichtshofs wurden wegen unrechtmäßiger Strafverfolgung, illegaler Inhaftierung und Bedrohungen gegenüber Personen oder Organisationen mit internationalem Schutzstatus schuldig gesprochen.
Zuvor hatte Karim Khan Haftbefehle gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin, die Kinderrechtsbeauftragte Maria Lwowa-Belowa und weitere russische Funktionäre erlassen.

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