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Donnerstag, 6. November 2025

Erstes Protokoll wegen Extremismus-Suche zurückgewiesen

Das Friedensgericht in der Stadt Kamensk-Uralski (Region Jekaterinburg) hat das erste Verwaltungsprotokoll nach Artikel 13.53 des Ordnungswidrigkeitengesetzes "Suche nach nachweislich extremistischen Materialien und Zugriff darauf" zur Überarbeitung an das Innenministerium zurückverwiesen:

Laut dem Rechtsanwalt war sein Mandant, der als Mediziner arbeitet, Ende September in einem Stadtbus unterwegs. Im Internet stieß er auf Informationen über das ukrainische Nationalbataillon "Asow". Der Anwalt erklärte, sein Mandant habe sich die Informationen angesehen, sie jedoch für sich als inakzeptabel eingestuft und geschlossen. Der Mobilfunkbetreiber übermittelte die Tatsache des Aufrufs dennoch an den FSB.

Nach Angaben des Anwalts wurde der Mediziner festgenommen und zur Vernehmung gebracht. Sein Mandant habe die Schuld eingeräumt und angegeben, er habe sich die verbotenen Informationen angesehen, dies jedoch nicht vorsätzlich getan.

Die erste Gerichtsverhandlung fand Ende Oktober 2025 statt. Der Anwalt stellte einen Antrag auf Vorladung von zwei FSB-Mitarbeitern und zwei Mitarbeitern des Innenministeriums zur Vernehmung. Das Gericht gab dem Antrag statt. Zur zweiten Verhandlung am 6. November erschien jedoch niemand. Der Anwalt reichte daraufhin einen Antrag auf Rückgabe des Protokolls zur Korrektur von Ungenauigkeiten und Fehlern ein. Der Friedensrichter gab dem Antrag statt und gab das Protokoll an die Polizei zurück.

Der Anwalt reichte zudem Beschwerde bei der Hauptverwaltung des Innenministeriums für die Region Swerdlowsk (Jekaterinburg) ein.

Die Abgeordneten der Staatsduma hatten das Gesetz über Geldstrafen für die Suche nach extremistischen Inhalten im Internet am 22. Juli 2025 in dritter Lesung verabschiedet. Die Geldstrafe beträgt 3.000 bis 5.000 Rubel. Die Haftung tritt auch bei Nutzung von VPN-Diensten ein.

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