Ab dem 1. September 2025 sind Migranten aus Usbekistan, Tadschikistan, Kirgisistan, Armenien, Kasachstan, Georgien, Aserbaidschan, Moldawien und der Ukraine verpflichtet, sich über die mobile Anwendung „Amina“ zu registrieren:
Die Anmeldung erfolgt mit einer gültigen Aufenthaltskarte für ausländische Staatsangehörige, die vom Migrationszentrum ausgestellt wird.
Wie das Multifunktionale Migrationszentrum mitteilte, müssen Nutzer regelmäßig ihren Aufenthaltsort über die App melden. Kommen Migranten dieser Pflicht länger als drei Werktage nicht nach, werden sie aus dem offiziellen Register gestrichen und in eine spezielle Überwachungsliste aufgenommen.

Bravo! Konsequent. Spreu vom Weizen trennen. Manuelle Eingabe? Nicht automatisch? Manipulations gefährdet.
AntwortenLöschenAm Besten gleich einen Chip unter die Haut.
AntwortenLöschenSorgenfrei und automatisch. Da würde es mal angebracht sein, als SCHUTZ vor Terror.
Aber NIEMALS CHIP unter die Haut ALS ZAHLUNGSMITTEL Das ist der pure TERROR..
Wann kapiert man Beides endlich???