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Dienstag, 10. März 2026

Duma plant Ende der automatischen Aussetzung von Einberufungen

In die russische Staatsduma wurde ein Gesetzentwurf eingebracht, der die bisherige automatische Aussetzung von Entscheidungen der Einberufungskommission aufheben soll, wenn ein Bürger diese gerichtlich anfechtet. Bislang wird die Einberufung zum Wehrdienst während des Gerichtsverfahrens automatisch ausgesetzt:

Zu den Autoren der Initiative gehören der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses der Duma, Andrei Kartapolow, sowie dessen Stellvertreter Dmitri Wjatkin (beide „Einiges Russland“). Die Änderung soll in Absatz 4 Artikel 29 des Föderalen Gesetzes „Über die Wehrpflicht und den Militärdienst“ vorgenommen werden.

Der aktuelle Wortlaut sieht vor, dass ein Bürger die Entscheidung der Einberufungskommission vor Gericht anfechten kann und diese „bis zum Inkrafttreten der gerichtlichen Entscheidung ausgesetzt wird“. Die Abgeordneten wollen diesen Passus durch die Formulierung „kann vom Gericht nach den Vorschriften des Kodexes für das Verwaltungsgerichtsverfahren der Russischen Föderation ausgesetzt werden“ ersetzen.

In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es, dass gemäß Artikel 223 des Kodexes für das Verwaltungsgerichtsverfahren das Gericht „berechtigt ist, die Wirkung der angefochtenen Entscheidung in Bezug auf den Kläger auszusetzen oder die Durchführung der angefochtenen Maßnahme gegenüber dem Kläger auszusetzen“. Die Autoren betonen ausdrücklich: „Die Aussetzung der angefochtenen Entscheidung ist ein Recht des Gerichts, keine Pflicht.“

Die Initiative würde bedeuten, dass Einberufene künftig nicht mehr automatisch vor einer gerichtlichen Klärung vom Wehrdienst verschont bleiben. Ob und wann die Einberufung tatsächlich ausgesetzt wird, läge dann allein im Ermessen des Richters. Kritiker sehen darin eine weitere Verschärfung der Mobilmachungsregeln.

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