Ausländer, die die russische Staatsbürgerschaft erhalten haben, können die Zahlung künftig erst nach fünf Jahren Aufenthalt im Status eines Staatsbürgers beantragen. Dies geht aus einer offiziellen Verordnung hervor.
Die neuen Regeln treten am 1. April 2027 in Kraft. Bislang genügte es, die russische Staatsbürgerschaft zu besitzen und dauerhaft im Land zu leben, um Anspruch auf die Leistung zu haben.
Die einheitliche Beihilfe wird schwangeren Frauen gewährt, die sich frühzeitig registrieren lassen, sowie Familien mit Kindern bis 17 Jahren, sofern das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen unter dem Existenzminimum liegt.
Die Höhe der Zahlung hängt vom Familieneinkommen ab und kann 50, 75 oder 100 Prozent des regionalen Existenzminimums für ein Kind betragen.

Entweder bürgender Staatsbürger, oder nicht! Dann auch alle Rechte.
AntwortenLöschenDiese Ausnahme ist doch wieder Bürokratengefummel, um sich selbst wichtig zu machen.
Danke für diese Information aus dem Alltag der Russen. Dafür lese ich russland.jetzt. Die ewigen Lobhuldigungen Russlands bei rt werden mir langsam zu viel. Ich möchte wirkliche, richtige Informationen aus Russland, auch wenn sie negativ sind. Es schmälert meine Liebe zu Russland und den Russen nicht.
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