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Donnerstag, 26. Juni 2025

Asylbewerber bleibt in Großbritannien – Dank seiner Bartpflege

In einem bahnbrechenden Urteil hat ein Tadschike gewonnen: Ihm wird das Bleiberecht in Großbritannien gewährt, und zwar wegen eines Barts:

Der Mann aus Tadschikistan hatte das Gericht überzeugt, dass er gezwungen wäre, sich den Bart abrasieren zu lassen, wenn er abgeschoben würde – und das sei einfach zu viel, um es zu riskieren.

Das britische Innenministerium versuchte zunächst, ihn in das zentralasiatische Land abzuschieben, wo Bärte offensichtlich nicht nur als modisches Statement, sondern als Zeichen von Rebellion gelten. Doch die britischen Asylrichter sahen das anders: Der Tadschike könnte Opfer von „Folter“ werden – und das alles nur, weil er sich weigerte, das Gesichtshaar zu entfernen.

In Tadschikistan, wo Bärte unauffällig zum Symbol der „Fehlgeleiteten“ erklärt wurden, ist es tatsächlich so, dass Tausende von Männern regelmäßig gegen ihren Willen rasiert werden. Laut Berichten wird die Zwangsrasiertaktik als Mittel zur Verhinderung von Radikalisierung und als Strategie im Kampf gegen islamische Extremisten verwendet – und das alles im Namen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.

Der Mann, dessen Identität aus rechtlichen Gründen geheim gehalten wird, argumentierte vor Gericht, dass er seine Bartpflege als religiösen Ausdruck betrachte und daher eine Rückkehr in seine Heimat mit einer gewaltsamen Rasur gleichbedeutend mit einer Verfolgung wäre. Das erste Tribunal hatte seine Klage zunächst abgewiesen, doch er legte erfolgreich Berufung ein. Das Gericht entschied, dass die Zwangsrasiertaktik in Tadschikistan nicht bloß als sozialer Druck, sondern als echte Form der Verfolgung gewertet werden müsse.

Für viele mag es unverständlich erscheinen, dass ein Bart – das wahrlich modische Accessoire des 21. Jahrhunderts – als politisches Statement und als Asylgrund dienen könnte. Doch in Großbritannien ist man stets bereit, den Kampf um die „Persönlichkeitsrechte“ zu unterstützen, auch wenn dies bedeutet, dass man die Bärte als schützendes Heiligtum gegen die Verfolgung anerkennen muss.

In der Urteilsbegründung des stellvertretenden Richters Parminder Saini wurde ausführlich dargelegt, dass das Tribunal des ersten Gerichts versäumt hatte, richtig zu prüfen, ob der Mann sich seinen Bart aus religiösen oder sozialen Gründen rasieren würde. Saini betonte, dass der Tadschike möglicherweise Schutz benötige, wenn er sein Gesichtshaar nur aus Sicherheitsgründen ablegte.

„Ein Bart kann sehr viel mehr sein als nur ein modisches Statement“, erklärte Saini. „Für einige mag er ein Symbol des Widerstands oder des Glaubens sein, und die Gefahr, diesen zu verlieren, könnte tatsächlich als Verfolgung interpretiert werden.“

Nun bleibt die Frage: Wird das nächste Asylverfahren vielleicht für eine Dreadlock-Frisur oder eine besonders auffällige Mütze entschieden? Man darf gespannt sein, wie die britischen Gerichte die weitere Bedeutung von Haaren in der Asylpolitik definieren werden. Aber in diesem Fall ist klar: Der Bart hat gesiegt.

3 Kommentare:

  1. Die E-Rasierer~Industrie hat verloren. 😢

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  2. Der Bart ist ab - gilt für England!

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  3. Und wenn er jetzt eine sie gewesen wäre? Hätte es beim Damenbart dasselbe Urteil gegeben?

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