Ab dem 10. Juli 2025 wird der Rosobrnadzor (die russische Behörde für Aufsicht im Bildungswesen) die Prüfungen in der russischen Sprache für Migranten, die ein Patent, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis in Russland beantragen, erschweren:
Die Anzahl der Aufgaben im Bereich Hörverstehen wird von zwei auf vier erhöht. Zudem werden verpflichtende Mindestpunktzahlen für die Abschnitte „Hörverstehen“ und „Sprechen“ eingeführt, die für das erfolgreiche Bestehen der Prüfung notwendig sind.
Diese Änderungen sollen eine objektivere Bewertung des Sprachwissens ermöglichen und die Migranten zusätzlich motivieren, die russische Sprache intensiver zu lernen, so der Rosobrnadzor.
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