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Donnerstag, 22. Januar 2026

Russische Duma schützt ausländische Kämpfer vor Abschiebung

Die russische Staatsduma hat in erster Lesung ein Gesetzespaket verabschiedet, das die Ausweisung, Abschiebung und Auslieferung von Ausländern verbietet, die auf russischer Seite gekämpft haben:

Der erste Gesetzentwurf führt in die Strafprozessordnung ein Verbot ein, ausländische Kämpfer auf Ersuchen anderer Staaten zur strafrechtlichen Verfolgung auszuliefern.

Auch in das Ordnungswidrigkeitengesetzbuch wird ein Ausweisungsverbot aufgenommen. Anstelle der Ausweisung sollen Ausländer mit Geldstrafen bis zu 50.000 Rubel oder gemeinnütziger Arbeit bis zu 200 Stunden bestraft werden.

Darüber hinaus darf Ausländern und Staatenlosen, die auf russischer Seite gekämpft haben, die Einreise nach Russland nicht untersagt werden. Auch die Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis oder eines dauerhaften Aufenthaltsrechts darf ihnen nicht verweigert werden. Bereits ausgestellte Dokumente dürfen weder annulliert noch in ihrer Gültigkeit verkürzt werden.

Die Gesetzesinitiative betrifft Ausländer, die in den russischen Streitkräften oder anderen militärischen Formationen gedient haben.

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