Das entsprechende Dokument wurde auf dem Portal für Normativrechtsprojekte veröffentlicht.
Nach dem Entwurf können die Verwaltungen von Untersuchungshaftanstalten die physischen und biologischen Merkmale von Verdächtigen und Angeklagten zur Identitätsfeststellung erfassen – ohne dass die Betroffenen zustimmen müssen. Die Biometrie-Verarbeitung soll der Sicherheit in Einrichtungen des Strafvollzugssystems dienen.
Die geplanten Neuerungen werden im Rahmen der Konzeption zur Entwicklung des russischen Strafvollzugssystems bis 2030 umgesetzt, die durch eine Regierungsverordnung genehmigt wurde.

Verhaftet. Erfasst. Überall auf der Welt gleich.
AntwortenLöschenGilt das auch für die Polit-Schranzen?
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