Usbekistan erlaubt ab dem 1. Januar 2026 die Bezahlung mit Kryptowährungen. Das teilte das Justizministerium des Landes mit, das sich auf eine Entscheidung von Präsident Schawkat Mirsijajew beruft:
In der Zentralasiatischen Republik wird ein spezielles Rechtsregime eingeführt, das die Verwendung von Stablecoins für Zahlungen ermöglicht. Parallel dazu werden Pilotprojekte zum Aufbau eines entsprechenden Zahlungssystems umgesetzt. Darüber hinaus erhalten im Ausland registrierte juristische Personen die Genehmigung zur Ausgabe tokenisierter Wertpapiere. Auf lizenzierten Wertpapierbörsen entstehen zudem separate Handelsplattformen für deren Platzierung.
Am 28. November 2025 unterzeichnete Turkmenistans Präsident Serdar Berdymuchamedow ein Gesetz zur Legalisierung des Kryptowährungs-Minings und zur Gründung von Kryptobörsen. Es tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Nach dem Gesetzeswortlaut dürfen juristische Personen und Einzelunternehmer Mining betreiben, sofern sie sich bei der Zentralbank staatlich registrieren lassen.
Am 17. November 2025 unterzeichnete Kasachstans Präsident Kassym-Jomart Tokajew ein Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften zu künstlicher Intelligenz und Digitalisierung. Das Gesetz regelt den Handel mit ungedeckten digitalen Vermögenswerten in der Republik – einschließlich Kryptowährungen und Token. Bislang war dies nur im Gebiet des internationalen Finanzzentrums Astana zulässig.

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