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Mittwoch, 17. Dezember 2025

Pulkowo: Freiwillige Gesichtserkennung oder Zwang?

Der Flughafen Pulkowo (St. Petersburg) bereitet die großflächige Einführung eines biometrischen Identifikationssystems für Passagiere vor und hofft, bis zum Frühjahr 2026 einen Sonderrechtsstatus für den Einsatz dieser Technologie zu erhalten, wie Leonid Sergeew, Generaldirektor der Betreibergesellschaft "Lufttore der Nordhauptstadt", mitteilte:

"Zunächst haben wir getestet, ob diese Technologie funktioniert. Der Test verlief positiv. Um sie nun nicht mehr an theoretischen, sondern an echten Menschen zu erproben, müssen wir einen experimentellen Rechtsrahmen erhalten. Wir gehen davon aus, dass wir ihn im Verlauf des Frühjahrs, womöglich schon im ersten Quartal, bekommen werden. Dies wird vom stellvertretenden Regierungschef für Biometrie unterstützt", erklärte Sergeew.

Es wird erwartet, dass Ende 2026 ein Gesetz verabschiedet wird, das die Ausweitung biometrischer Technologien auf andere russische Flughäfen bereits im Jahr 2027 ermöglichen soll. Pulkowo könnte somit zum Vorreiter in diesem Bereich werden.

Wie das Branchenportal Turprom erinnert, unterzeichneten im Oktober 2025 das Verkehrsministerium, das Ministerium für digitale Entwicklung, das Zentrum für biometrische Technologien und Aeroflot auf dem Forum "Digitaler Transport" eine Vereinbarung über den Einsatz von Biometrie im Luftverkehr. Die Technologie soll für Check-in und Boarding genutzt werden. Die Entwickler betonen jedoch, dass jeder Passagier selbst entscheiden könne, ob er Transportdienste per Biometrie oder mit herkömmlichen Dokumenten in Anspruch nehmen möchte.

Freiwilligkeit als Lippenbekenntnis?


Man verspricht uns Freiwilligkeit beim Einsatz von Biometrie an Flughäfen. Doch glaubt wirklich jemand, dass teure Terminals mit Gesichtserkennung samt kostspieliger Software und Wartung installiert werden, nur um ungenutzt herumzustehen? Oder um einen von hundert Passagieren zu identifizieren, der dies ausdrücklich wünscht? Wir haben erhebliche Zweifel.

Man beachte: Es wird ein experimenteller Rechtsrahmen für die Massenerprobung dieses Experiments an uns allen benötigt. Zwar sind laut Gesetz alle Experimente am Menschen freiwillig, sodass man selbst im Rahmen dieses Sonderstatus keinen Zwang einführen kann. Angeblich... Doch wohin die Reise geht, liegt auf der Hand.

1 Kommentar:

  1. Angriff an allen Fronten. Noch geht es an die Entdeckung der Kriminellen. Noch !Sollte aber die Führung selbst kriminell sein, werden, (bleiben?) dann geht es gegen jeden Anständigen, Vernünftigen, Ehrlichen. ;-((

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