Betroffen sind soziale Netzwerke, Messenger-Dienste, E-Mail-Anbieter, Filesharing-Plattformen und andere Dienste mit Kommunikation zwischen Nutzern.
Dabei handelt es sich um die Dauer der Datenspeicherung und den Umfang der gespeicherten Informationen über Nutzeraktivitäten im Internet. Bisher betrug diese Frist ein Jahr, nun wurde sie auf drei Jahre verlängert.
Es geht um folgende Informationen:
- Daten über den Nutzer, einschließlich seiner Kennung im jeweiligen Internetdienst
- Registrierungsdaten (Netzwerkadressen und Ports des Nutzers, genauer Zeitpunkt der Registrierung und dabei eingegebene Angaben)
- Informationen über die Beendigung der Registrierung
- Anmeldungen sowie Änderungen oder Ergänzungen von Telefonnummern oder E-Mail-Adressen durch den Nutzer
- Vom Betreiber erbrachte kostenpflichtige Leistungen an den Nutzer mit Details zu Zeitpunkt, Währung, Betrag und ähnlichen Angaben
- Empfang, Übertragung oder Verarbeitung von Sprachinformationen, geschriebenen Texten, Bildern, Tönen, Videos oder anderen elektronischen Nachrichten der Nutzer, auch ohne Registrierung und Anmeldung
- Empfang, Übertragung, Zustellung und Verarbeitung elektronischer Nachrichten unter Verwendung elektronischer Zahlungssysteme, einschließlich Angaben zu Zahlungsmitteln, Geldtransaktionen und Transaktionen über "elektronische Geldbörsen"

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