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Sonntag, 22. Februar 2026

Bis zu 300.000 Rubel Strafe für fehlenden Haus-Chat im Messenger Max

Verwaltungsgesellschaften, Hausgemeinschaften und Wohnungsbaugenossenschaften in Russland drohen Bußgelder von bis zu 300.000 Rubel, wenn sie keinen offiziellen Haus-Chat im nationalen Messenger Max einrichten oder die vorgeschriebenen Informationen nicht auf der Plattform veröffentlichen:

Das erklärte Alexander Jakubowski, Mitglied des Ausschusses für Bauwesen und Wohnungswirtschaft der Staatsduma, gegenüber der Nachrichtenagentur RIA Novosti.

Der Abgeordnete erinnerte daran, dass seit dem 1. September 2025 (mit vollständiger Anwendung ab 1. September 2026) alle Verwaltungsgesellschaften, Hausgemeinschaften und Wohnungsbaugenossenschaften verpflichtet sind, den offiziellen Austausch mit den Bewohnern über den nationalen Messenger Max zu ermöglichen. Bereits seit dem 17. Februar 2026 müssen die Wohnungswirtschaftsunternehmen auf der Plattform Max folgende Angaben veröffentlichen: Öffnungszeiten, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten der Störungs- und Notdienststellen sowie die Möglichkeit eines elektronischen Nachrichtenaustauschs mit den Eigentümern sicherstellen.

„Die Verordnung des Bauministeriums führt keinen eigenen neuen Bußgeldtatbestand ein, der ausschließlich das Fehlen eines Haus-Chats oder die Nichtveröffentlichung von Informationen in Max ahndet“, so Jakubowski: „Bei Verstößen greift jedoch Artikel 7.23.3 des Kodexes über Ordnungswidrigkeiten. Für verantwortliche Personen sind Geldbußen von bis zu 50.000 Rubel möglich, für juristische Personen bis zu 300.000 Rubel.“

Die neuen Vorschriften sollen die Kommunikation zwischen Mietern und Dienstleistern transparenter und nachvollziehbarer gestalten. Die Einhaltung wird künftig vor allem von den Wohnungsaufsichtsbehörden überprüft. Experten rechnen damit, dass in den kommenden Monaten zahlreiche Verwaltungsgesellschaften ihre bisherigen Chats aus anderen Messengern in den nationalen Dienst Max überführen müssen.

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