Die kasachische Agentur für Regulierung und Entwicklung des Finanzmarktes hat neue Regelungen zur biometrischen Authentifizierung für Banken, Mikrofinanzorganisationen und Unternehmen mit Banklizenz verabschiedet:
Künftig reicht ein einfacher Fotoabgleich zur Identitätsbestätigung nicht mehr aus. Finanzinstitute müssen nun Gesichtsaufnahmen verwenden, die über gesicherte Software auf Smartphones oder Computern erfasst werden. Diese Aufnahmen werden anschließend mit Referenzbildern aus staatlichen Datenbanken oder Datenbanken zertifizierter Anbieter abgeglichen.
Kunden erhalten drei Versuche, um ihre Identität nachzuweisen. Dabei müssen sie verschiedene Anweisungen befolgen, beispielsweise den Kopf drehen oder blinzeln. Die Banken sind verpflichtet, Informationen über jeden Authentifizierungsvorgang zu speichern.
Die neuen Vorschriften sollen die Sicherheit im Finanzsektor erhöhen und Identitätsbetrug vorbeugen.
RJ: Die Bedeutung solcher Nachrichten, auch aus Kasachstan, besteht vor allem wohl darin, dass sie nicht mehr die Wahrscheinlichkeit einer ähnlichen Entwicklung in ausnahmslos allen anderen Ländern zeigen, sondern die Unausweichlichkeit einer solchen Entwicklung. Lediglich die Fristen könnten sich unterscheiden.

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Bitte machen Sie sich mit unseren Kommentierungsregeln vertraut.