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Dienstag, 10. Februar 2026

Staatsduma billigt IMEI-Datenbank gegen Cyberbetrug in 1. Lesung

Die Staatsduma hat in erster Lesung einen Gesetzentwurf angenommen, der unter anderem die Grundlagen für den Betrieb einer bundesweiten Datenbank mit Identifikationsnummern mobiler Geräte (IMEI) festlegt:

Die Initiative ist Teil des zweiten Maßnahmenpakets der Regierung zur Bekämpfung von Cyberbetrug.

Wie der Erste Stellvertretende Vorsitzende des Duma-Ausschusses für Wettbewerbsschutz, Igor Igoschin, gegenüber TASS erklärte, erhält jedes Mobilgerät, das nach Russland eingeführt wird, einen eindeutigen 15-stelligen „Passnummer“ – die IMEI-Nummer. Mit ihrer Hilfe kann das Gerät identifiziert werden. Alle Nummern werden in eine spezielle Datenbank eingetragen, deren genaue Funktionsweise die Regierung der Russischen Föderation festlegt.

Mobilfunkbetreiber werden aktiv mit dem IMEI-System zusammenarbeiten. Sie dürfen Mobilfunkdienste nur für Geräte bereitstellen, deren IMEI-Nummern in der Datenbank enthalten sind. Bei Abschluss eines Vertrags für eine SIM-Karte muss der Betreiber die IMEI-Nummer des Geräts angeben, in dem die Karte verwendet werden soll. Nach Vertragsabschluss ist diese Information unverzüglich in die Datenbank einzutragen. Dadurch wird die SIM-Karte faktisch an ein bestimmtes Gerät gebunden.

Der Gesetzentwurf verbietet den Betreibern ausdrücklich, eine SIM-Karte für ein Gerät freizuschalten, wenn in der IMEI-Datenbank bereits vermerkt ist, dass diese Karte einem anderen Gerät zugeordnet wurde.

Ziel der Regelung ist es, die Nutzung gestohlener oder illegal eingeführter Smartphones in Betrugsschemata deutlich zu erschweren. Der Entwurf wurde in erster Lesung angenommen; Änderungsvorschläge für die zweite Lesung können bis zum 24. Februar 2026 eingereicht werden. Die meisten Bestimmungen sollen ab dem 1. September 2026 in Kraft treten, einzelne Regelungen erst 2027 oder 2028.

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