Ein großer Teil der russischen Bevölkerung lehnt die geplante Einführung eines einheitlichen föderalen Registers für Patienten mit bestimmten Erkrankungen strikt ab. Dies zeigen zwei Umfragen im Telegram-Kanal der Präsidentin der InfoWatch-Gruppe und Expertin für Informationssicherheit, Natalia Kasperskaja:
In der ersten Befragung mit 7.400 Teilnehmern gab die Hälfte (50 %) an, im Ernstfall lieber auf Selbstbehandlung zu setzen, als sensible Gesundheitsdaten in das zentrale Register übermitteln zu lassen. Weitere 39 % erklärten, sie würden bei Bedarf eine private Klinik aufsuchen und darauf bestehen, dass keine Informationen weitergegeben werden. Nur 10 % sind bereit, nichts zu ändern, da sie ohnehin keinen Einfluss hätten. Lediglich 1 % der Befragten stimmte der Datenübermittlung zu – in der Hoffnung auf eine Verbesserung der medizinischen Versorgung.
Eine zweite Umfrage mit über 11.000 Teilnehmern ergab noch deutlichere Ergebnisse: 91 % halten die Eintragung personenbezogener Daten in das Register für unzulässig, da es das Recht auf Privatsphäre und die ärztliche Schweigepflicht verletze. Jeweils 4 % gaben an, sie könnten sich damit abfinden, wenn es klare Möglichkeiten zum Widerspruch gegen die Datenverarbeitung gäbe bzw. wenn besser erklärt würde, wie die Daten geschützt werden.
Natalia Kasperskaja hatte bereits vor hohen Risiken gewarnt: Der Austausch sensibler medizinischer Daten – etwa zu psychischen Erkrankungen, Krebs oder Herz-Kreislauf-Leiden – mit anderen Behörden, darunter dem Innenministerium, erhöhe die Gefahr massiver Datenlecks und Missbrauch erheblich. Die offiziell genannten Ziele wie bessere Statistik, Entlastung der Ärzte von Doppeleingaben und „Verbesserung der Lebensqualität“ würden durch eine massive Einschränkung verfassungsmäßiger Rechte erkauft. Allein im vergangenen Jahr seien über 1,5 Milliarden Datensätze russischer Bürger öffentlich zugänglich geworden.
Das russische Gesundheitsministerium plant, ab 1. März 2026 Daten zu Patienten mit Diabetes mellitus, onkologischen Erkrankungen, ausgewählten Herz-Kreislauf- und psychischen Leiden (die dispensarische Beobachtung erfordern), Lebererkrankungen, chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD), Schwangerschaften und Geburtsausgängen sowie In-situ-Neoplasien zentral zu erfassen. Ziel sei eine effizientere Statistik, bessere Planung von Staatsprogrammen und der privilegierten Arzneimittelversorgung.
Kritiker sehen darin jedoch vor allem eine Bedrohung für den Datenschutz und die ärztliche Schweigepflicht – insbesondere da Zugriff nicht nur medizinischen Institutionen, sondern auch dem Innenministerium und anderen Behörden gewährt werden soll.

... andere Behörden! Wofür, wie intensiv, warum ??
AntwortenLöschen91 % Ablehnung, Gratulation.
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